AGB

Mit der verbindlichen Buchung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform anerkannt. Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Erbringer der Vermittlungsleistung bzw. der Betreiber der Plattform zur selbständigen Bewerbung der eigenen Escort-Dienstleistung („Escorts4Angels“, „Agentur“, „Plattform-Inhaber“), die Leistungserbringer („Escorts“ bzw. „Agentur-Escort“ im Falle der Kontaktaufnahme über die Agentur oder „Selbständiger Escort“ im Falle der direkten Kommunikation zwischen Escort und Kunden) und die Leistungsempfänger („Kunden“). Gesetzliche Bestimmungen bleiben von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

Über die betriebene Plattform ist a) eine Vermittlung der „Agentur-Escorts“ möglich, die beim Zustandekommen einer Vermittlung eine Provision abgeben und b) die direkte Kontaktaufnahme mit den „selbständigen Escorts“ möglich, die ihre Dienstleistungen über ein kostenpflichtiges Profil und ohne Abgabe einer Provision bewerben. Die Agentur hat keinerlei Einblick in die Kommunikation zwischen Kunden und selbständigen Escorts. Die „Agentur-Escorts“ sind über das Logo der Agentur im Profilfoto zu erkennen. Bei den „selbstständigen Escorts“, mit denen direkt Kontakt aufgenommen werden kann, befindet sich ein entsprechender Hinweis im Text.

1 – Zustandekommen des Vertrags

  1. Eine Vermittlung findet ausschließlich an volljährige, weibliche Personen statt.
  2. Im Rahmen einer Buchung eines Agentur-Escorts erbringt diese ausschließlich eine Vermittlungsleistung. Alle Escorts befinden sich nicht in einem Beschäftigungsverhältnis, sondern arbeiten selbständig über Kooperationsverträge mit der Agentur zusammen und handeln dem Kunden gegenüber eigenverantwortlich. Im Rahmen einer Buchung eines selbständigen Escorts, hat die Agentur keinerlei Einsicht in den Kontakt zwischen Escort und Kunden.
  3. Auf der Plattform findet der Kunde Escorts im Sinne eines Begleitservices. Die konkrete Leistung durch den Escort ist dabei nicht Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages, weshalb keine Haftung für die Handlungen des Escorts erfolgt und keine Gewährleistung für die Qualität der erbrachten Dienstleistungen übernommen wird.
  4. Durch das Stellen einer Anfrage durch den Kunden findet noch keine verbindliche Buchung statt.
  5. Stellt ein Kunde eine Buchungsanfrage bzgl. eines Agentur-Escorts, klärt dies Agentur mit dem gewünschten Escort die Verfügbarkeit. Nur seriöse Anfragen werden beantwortet. Kontaktiert ein Kunde einen selbständigen Escort, findet der Kontakt ausschließlich zwischen Kunden und Escort statt, ohne dass die Agentur involviert ist oder Einblick in die Kommunikation erhält.
  6. Die Agentur ist stets um eine Vermittlung zwischen Kunden und Escort bemüht. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf eine Vermittlungsleistung besteht jedoch zu keiner Zeit. Ebenso garantiert die Agentur selbständigen Escorts keine erfolgreiche Kontaktvermittlung zu Kunden innerhalb der Vertragsdauer.
  7. Nimmt ein Agentur-Escort einen Buchungsauftrag an, wird dies dem Kunden von der Agentur bestätigt. Nimmt ein selbständiger Escort einen Buchungsauftrag an, wird dies dem Kunden vom Escort selbst bestätigt. Ein rechtsgültiger Vertrag ist damit zustande gekommen.
  8. Im Rahmen der Vermittlungsleistung kommt bei Agentur-Escorts ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Escort zustande. Grundsätzlich kommt bei einer Vermittlung ein Vertrag zwischen dem Escort und dem Kunden zustande, zu keiner Zeit jedoch zwischen der Agentur und dem Kunden.
  9. Liegen seitens der Agentur Zweifel hinsichtlich der Volljährigkeit des Kunden vor, hat dieser auf Nachfrage einen Altersnachweis zu erbringen. Liegen dem Escort im Rahmen eines Treffens Zweifel an der Volljährigkeit des Kunden vor, ist dieser ebenfalls berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen.

2 – Verlängerung der Buchung

  1. Sofern durch den Kunden im Laufe eines Treffens eine Verlängerung gewünscht wird, ist dies direkt mit dem Escort abzusprechen. Der Escort kann einen Verlängerungswunsch ablehnen.
  2. Sofern eine Verlängerung stattfindet, teilt der Agentur-Escort dies der Agentur noch vor der Umsetzung der Verlängerung mit.
  3. Das Honorar für die Verlängerung ist dem Escort im Voraus in bar zu übergeben.

3 – Buchungspreis

  1. Das Honorar eines Escorts ist seiner Sedcard zu entnehmen bzw. bei der Agentur zu erfragen. Dieses Honorar bezieht sich lediglich auf die mit dem Escort verbrachte Zeit. Je nach Anreiseumfang kann die Mindestbuchungsdauer variieren. Entsprechende Informationen sind der Plattform zu entnehmen bzw. bei der Agentur zu erfragen.
  2. Bei Buchungen außerhalb des Wohnorts des Agentur-Escorts wird ein Reisehonorar fällig. Dieses umfasst die in Anspruch genommene Zeit des Escorts während der Anreise. Es ist zusätzlich zum Honorar des Agentur-Escorts sowie je nach Anreiseumfang zusätzlich zu den anfallenden Reisekosten (z. B. Flug- oder Zugtickets, Transfer vor Ort, Hotelübernachtung, etc.) zu entrichten.
  3. Sämtliche Reisekosten (z. B. Flug- oder Zugtickets, Transfer vor Ort, Hotelübernachtung, etc.) sind durch den Kunden zu begleichen. Sofern Buchungen für den Agentur-Escort vorgenommen werden müssen, übernimmt die Agentur die Buchung zwecks Wahrung seiner Anonymität. Der selbständige Escort führt notwendige Buchungen selbst durch. Es gelten die Preise, die mit der Buchung anfallen.
  4. Sämtliche Kosten vor Ort (z. B. gemeinsame Restaurantbesuche oder Aktivitäten) sind durch den Kunden zu begleichen.
  5. Für Buchungen an gesetzlichen Feiertagen fallen bei der Buchung eines Agentur-Escorts Aufpreise an. Entsprechende Informationen sind der Plattform zu entnehmen bzw. bei der Agentur zu erfragen.

4 – Zahlungsweise

  1. Soweit nicht im Rahmen der Vermittlung anderweitig vereinbart, erfolgt die Zahlung des Buchungspreises zu Beginn des Treffens in bar sowie in Euro in einem unverschlossenen Umschlag durch den Kunden an den Escort.
  2. Der Agentur-Escort verfügt über die Geldempfangsvollmacht zur Entgegennahme des vollen Buchungspreises inkl. der ggf. anfallenden Reisekosten sowie des ggf. anfallenden Reisehonorars.
  3. Im Falle einer Zahlung vorab bei Buchung eines Agentur-Escorts, verfügt die Agentur über die Geldempfangsvollmacht.
  4. Bei Buchungen, welche die Übernahme von Reisekosten erfordern, sind diese vor dem Treffen zu begleichen. Die Zahlung des ggf. anfallenden Reisehonorars muss ebenfalls vor dem Treffen mit einem Agentur-Escort in voller Höhe an die Agentur geleistet werden.

5 – Umbuchung

  1. Bei einem Treffen mit einem selbständigen Escort werden alle Vereinbarungen zwischen Kunden und Escort bzgl. einer Umbuchung mit dem Escort selbst besprochen. Der Plattform-Inhaber ist in diesen Vorgang nicht involviert.
  2. Wünscht der Kunde mindestens 48 Stunden im Voraus eine Umbuchung des vermittelten Treffens, wird die Agentur diese Anfrage an den Agentur-Escort weiterleiten. Sofern der Agentur-Escort die Umbuchung ermöglichen kann, findet diese kostenfrei statt. Andernfalls gelten die Stornierungsbedingungen. Eventuelle Kosten hinsichtlich einer Umbuchung bei Anreisen, müssen vom Kunden getragen werden.
  3. Sofern der Agentur-Escort aufgrund einer Erkrankung oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen das vermittelte Treffen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen absagt, versucht die Agentur, einen neuen Termin zu vereinbaren. Falls bereits Reisekosten durch den Kunden beglichen wurden, trägt der Agentur-Escort die entstandenen Kosten, die im Rahmen einer Stornierung oder Umbuchung anfallen. Sofern eine Absage durch den Agentur-Escort erfolgt und kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden dem Kunden bereits geleistete Anzahlungen zurückerstattet.
  4. Absatz 1 und 2 gelten für selbständige Escorts ebenso, allerdings ist die Agentur nicht involviert und die Abwicklung erfolgt direkt mit dem Kunden.

6 – Stornierung durch den Kunden

  1. Bei einem Treffen mit einem selbständigen Escort werden alle Vereinbarungen zwischen Kunden und Escort bzgl. einer Stornierung mit dem Escort selbst besprochen. Der Plattform-Inhaber ist in diesen Vorgang nicht involviert.
  2. Stornierung eines Treffens mit einer Anreise des Escorts von bis zu 150 km innerhalb Deutschlands:
    1. Wird das Treffen durch den Kunden mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden 20 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig.
    2. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen, werden 30 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig.
  3. Stornierung eines Treffens mit einer Anreise des Escorts ab 500 km Europas:
    1. Wird das Treffen durch den Kunden mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden 40 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig.
    2. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen, werden 60 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig.
    3. Bereits entstandene und durch den Kunden beglichene Reisekosten unterliegen dem Stornoschutz, da sie üblicherweise nicht oder nur begrenzt erstattet werden.
  4. Stornierung eines Treffens mit einer Anreise des Escorts ab 800 km innerhalb Europas:
    1. Wird das Treffen durch den Kunden mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden 50 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags sowie 30 Prozent des Reisehonorars fällig.
    2. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen, werden 70 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags sowie das Reisehonorar fällig.
    3. Bereits entstandene und durch den Kunden beglichene Reisekosten unterliegen dem Stornoschutz, da sie üblicherweise nicht oder nur begrenzt erstattet werden.
  5. Stornierung eines Treffens außerhalb Europas:
    1. Wird das Treffen durch den Kunden mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, werden 70 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags sowie 50 Prozent des Reisehonorars fällig.
    2. Bei Absagen weniger als 48 Stunden vor dem Treffen, werden 90 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags sowie das Reisehonorar fällig.
    3. Bereits entstandene und durch den Kunden beglichene Reisekosten unterliegen dem Stornoschutz, da sie üblicherweise nicht oder nur begrenzt erstattet werden.
  6. Fällige Beträge im Rahmen einer Stornierung sind bei der Buchung eines Agentur-Escorts binnen zwei Wochen auf das Geschäftskonto der Agentur zu überweisen. Fällige Beträge im Rahmen einer Stornierung sind bei der Buchung eines selbständigen Escorts binnen zwei Wochen auf das von ihm genanntes Konto zu überweisen.

7 – Buchungsrücktritt beim Treffen

  1. Bei einem Treffen mit einem selbständigen Escort werden alle Vereinbarungen zwischen Kunden und Escort bzgl. eines Buchungsrücktritt beim Treffen mit dem Escort selbst besprochen. Der Plattform-Inhaber ist in diesen Vorgang nicht involviert.
  2. Bei einem Abbruch des Treffens durch den Kunden oder Agentur-Escort aufgrund schwerwiegender persönlicher Unstimmigkeiten, erhält der Kunde den bereits gezahlten Buchungspreis abzüglich des Reisehonorars bzw. mindestens einer Pauschale in Höhe von 50 Euro in bar oder per Überweisung zurück.
  3. Der Kunde hat innerhalb von zehn Minuten nach Beginn des Treffens mit einem Agentur-Escort die Möglichkeit, die das körperliche Erscheinungsbild (Figur, Gesicht) des Escorts bei der Agentur zu beanstanden, sollte er der Meinung sein, dass dies maßgeblich von den durch die Agentur bereitgestellten Fotos abweicht. Spätere Reklamationen werden nicht entgegengenommen.
  4. Kunde und Agentur-Escort sind dazu angehalten, die Agentur vor dem vorzeitigen Abbruch eines Treffens telefonisch zu kontaktieren, damit diese ggf. unterstützend bei der Problemlösung mitwirken kann.
  5. Bei einem Abbruch des Treffens durch den Agentur-Escort aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden (z. B. durch Handlungen entgegen des Willens des Escorts oder die Gefährdung der Gesundheit bzw. des Lebens des Escorts), informiert der Escort umgehend die Agentur über die Situation. In diesem Fall erhält der Kunde den bereits gezahlten Buchungspreis sowie das ggf. gezahlte Reisehonorar nicht zurück.

8 – Buchungskategorien der Agentur

  1. Folgende Buchungskategorien existieren:
    1. Private Date / Private Time / Date
      Der Kunde entscheidet zusammen mit dem Escort, wie das gemeinsame Treffen ausgestaltet wird.
    2. Dinner Date / Dinner Time / Dinner
      Diese Begleitdienstleistungen umfassen ausschließlich Besuche in Restaurants, Cafés oder Bars. Sie beginnen und enden an der gewählten Location.
    3. City Experience (nur Agentur-Escorts)
      Der Kunde bucht einen Escort als privaten Stadtführer. Entlang einer Route, die Sehenswürdigkeiten beinhaltet, werden eine Bar oder ein Café besucht sowie ein Restaurant. Ausschließlich Agentur-Escorts sind in dieser Kategorie buchbar.
  2. Sexuelle Dienstleistungen sind bei Treffen mit Agentur-Escorts in keiner Kategorie buchbar und es besteht zu keiner Zeit Anspruch auf sexuelle Handlungen.

9 – Privatsphäre und Identität des Escorts

  1. Werden dem Kunden Fotografien eines Escorts zur Verfügung gestellt, die öffentlich nicht abrufbar sind, verpflichtet er sich, diese nicht dauerhaft zu speichern und keinen Dritten zugänglich zu machen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Identität des Escorts gegenüber Dritten nicht bekannt zu geben, sollte er beabsichtigt oder unbeabsichtigt Kenntnis davon erlangen.
  3. Der Agentur-Escort verpflichtet sich, seine realen persönlichen Daten nicht an den Kunden weiterzugeben. Der Kunde ist dazu angehalten, den Agentur-Escort nicht auf die Herausgabe dieser Daten zu drängen.
  4. Vor und nach dem Treffen wird seitens der Agentur keinerlei Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Agentur-Escort ermöglicht.

10 – Haftungsausschluss

  1. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte der Profile der selbständigen Escorts, insbesondere hinsichtlich etwaiger Rechteverletzungen im Kontext der durch die selbständigen Escorts bereitgestellten Profildaten wie Fotos und Texte.
  2. Es wird keine Haftung für einen etwaigen Missbrauch von Informationen sowie jegliche Schäden übernommen, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben können.
  3. Die Agentur haftet für keinerlei Schäden, die im Rahmen privater Kontaktaufnahmen zwischen Kunde und Escort möglich sind.

11 – Datenschutz

  1. Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen einer Buchung übermittelt werden, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
  2. Das Übermitteln persönlicher Daten durch den Kunden erfolgt stets auf freiwilliger Basis.
  3. Mit dem Stellen einer Anfrage erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm übermittelten Daten im Kontext der Vermittlung des Escorts einverstanden.
  4. Die erhobenen bzw. übermittelten Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Vermittlung verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
  5. Kontaktiert der Kunde einen selbständigen Escort, erreicht diesen die Anfrage direkt und die Agentur hat keinerlei Zugriff auf die gesamte Kommunikation.

12 – Sonstiges

  1. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht. Es gilt deutsches Recht.